Rechtsprechung
BGH, 11.01.2012 - 4 StR 559/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 260 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO, § 52 StGB, § 53 StGB
Teilfreispruch im Strafverfahren wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs bei Nichterweislichkeit einer tatmehrheitlich angeklagten Tat - Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs bei Fehlen von Rechtsfehlern zum Nachteil des Angeklagten in der Revisionsrechtfertigung
- rewis.io
Teilfreispruch im Strafverfahren wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs bei Nichterweislichkeit einer tatmehrheitlich angeklagten Tat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StGB § 263 Abs. 5
Verwerfung einer Revision im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs bei Fehlen von Rechtsfehlern zum Nachteil des Angeklagten in der Revisionsrechtfertigung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 11.07.2011 - 3 KLs 25/10
- BGH, 11.01.2012 - 4 StR 559/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der …
Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 4 StR 559/11
Bei der Nichterweisbarkeit einer tatmehrheitlich angeklagten Tat wäre zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses ein Teilfreispruch erforderlich gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08, NStZ-RR 2008, 287). - BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall von Wertersatz (Geld; …
Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 4 StR 559/11
Bei der Nichterweisbarkeit einer tatmehrheitlich angeklagten Tat wäre zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses ein Teilfreispruch erforderlich gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08, NStZ-RR 2008, 287).
- BGH, 07.11.2019 - 4 StR 277/19
Teilfreispruch wegen Nichterweisbarkeit der 130 weiteren tatmehrheitlich …
Wegen der Nichterweisbarkeit der 130 weiteren tatmehrheitlich angeklagten Taten wäre zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses ein Teilfreispruch erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2017 - 5 StR 438/17, NStZ-RR 2018, 55; vom 11. Januar 2012 - 4 StR 559/11, StraFo 2012, 103; vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08, NStZ-RR 2008, 287).